Die Sterbeurkunde wird von uns beim zuständigen Standesamt
beantragt. Dazu benötigen wir:
– die Geburtsurkunde
– und evtl. die Heiratsurkunde oder den Auszug aus dem Eheregister
– und evtl. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Folgende Abmeldungen übernehmen wir nach Absprache:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- sonstige Versicherungen wie z.B Haftpflicht, Hausrat etc.
- Schwerbehindertenausweis
- Rentenversicherungen (nur Abmeldung oder Beantragung des Sterbevierteljahrs)
- Arbeitgeber, Jobcenter, Sozialamt
- Mietverträge, Gas, Strom, Rundfunkbeitrag
- Internet-, Telefonverträge
- Abonnements für Nahverkehr, BahnCard
- Digitale Bezahlaccounts, z.B. Streamingaccounts, PayTV
- Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen etc.
Tipp: den Kontoauszug des Toten nach regelmäßigen Abbuchungen durchsuchen. Am Jahresanfang werden oft Jahresbeiträge abgebucht.
Was wir nicht übernehmen: Kündigung von Bankkonten und Umschreiben von Verträgen und Versicherungen, z.B. PKW-Versicherung
Die reguläre Hinterbliebenenrente muss persönlich beantragt werden. Dies wird von Versichertenberater*innen oder Versichertennältesten unterstützt. Hier kann man sie finden (unter die Landkarte scrollen, PLZ eingeben).
Der Erbschein kann erst mit der originalen Sterbeurkunde beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Erbschein notwendig ist.
Bestattungskosten inklusive Grab und Grabmal können unter Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Die Frist zur Erbausschlagung beträgt sechs Wochen nach Kenntnis des Todesfalls.
Unterlagen im Trauerfall zum Download: Checkliste.pdf
Welche Unterlagen brauche ich im Trauerfall Checkliste