Jeder Tote muss mit einem Bestattungswagen vom Sterbeort in eine Kühlkammer gebracht werden. Das Kühlen ist sinnvoll, denn der tote Körper beginnt ab dem Stillstand des Herzens zu verwesen. Die Kühlung verlangsamt den Verwesungsprozess. Die Wege der Toten
Wir haben mittlerweile ein eigenes Bestattungsauto, den Thanatos-Bus, aber häufig greifen wir auf externe Fuhrunternehmen zurück. Wir arbeiten mit alteingesessenen Berliner Fuhrunternehmen zusammen, nämlich dem Fuhrunternehmen „Gustav Schöne“ in Rixdorf/ Neukölln und dem Bestattungsfuhrwesen „Ernst Brehme“ im Wedding. Zu beiden haben wir Vertrauen und wissen, dass sie mit den Toten gut umgehen.
Die Wege der Toten
- Stirbt ein Mensch im Pflegeheim, im Hospiz oder zu Hause, gibt es in Berlin das gesetzlich vorgeschriebene Zeitfenster von 36 Stunden bis zur Abholung. Eine Verlängerung kann man beantragen. In Hospizen, zu Hause und in den meisten Pflegeheimen ist ein längeres Aufbahren meist unproblematisch. Danach kommt der Tote in die Kühlung des Fuhrunternehmens oder in Ausnahmefällen direkt zum Krematorium.
- Stirbt ein Mensch im Krankenhaus, was in Deutschland für knapp 50% zutrifft, wird er in der Regel in die Kühlräume des Krankenhauses gebracht. Hier kann er einige Tage bleiben. Die Abholung muss also nicht im Zeitfenster von 36 Stunden geschehen. In den meisten Krankenhäusern ist das Abschiedsnehmen vom toten Körper oder eine Aufbahrung nur bedingt möglich, da die Toten die Zimmer oft schnell verlassen müssen. Nur in wenigen Krankenhäusern gibt es gesonderte Abschiedsräume. Eine Abschiednahme kann in diesem Fall in den Abschiedsräumen der Fuhrunternehmen stattfinden. Dort waschen wir auch die Toten und ziehen sie an.
Von den Kühlräumen der Fuhrunternehmen geht es weiter, entweder in ein Krematorium oder direkt zu einem Friedhof. Im Gegensatz zu vielen anderen Bestatter_innen sehen wir alle Toten, für die wir Verantwortung übernehmen.
Polizeiliche Beschlagnahmung
Manchmal ist die Todesursache unklar oder es gibt Hinweise auf einen nichtnatürlichen Tod. Dann bringt die Polizei den Toten in das sogenannte Leichenschauhaus der Gerichtsmedizin in Berlin-Moabit. Hier kann eine Obduktion stattfinden, muss aber nicht. Oft wird einfach nach Aktenlage entschieden. Nach der sogenannten polizeilichen Freigabe lassen wir die Toten von dort abholen. Die Wege der Toten
Unsere Aufgabe:
Wir koordinieren die Überführung und achten darauf, dass die Überführung wirklich erst dann geschieht, wenn die Zugehörigen dazu bereit sind. Wir ermutigen die Zugehörigen, bei der Abholung selbst tätig zu werden, indem sie beispielsweise helfen, den Toten in den Sarg zu betten oder den Sargdeckel selbst zu schließen..